BMW Felge 7x15, Styling 5, 1179774, KBA 41488 (BMW-E24-Forum)
Ich verstehe nicht ganz was hier fürn Aufwand betrieben wird. Die Reifengrößen 205/65R15 und 225/60R15 sind serienmäßige Reifengrößen des CS/2, neben all den Größen die der auch CS/1 genehmigt hat. Die Reifengröße 205/65R15 ist als Winter- und die 225/60R15 als Sommerbereifung rundum beim CS/2 vorgesehen. Die Reifengrößen sind die, die am nächsten zu der 205/70R14 liegt. Die Abweichung zu den 205/70R14 beträgt bei den 205/65R15 gerade mal +056% und bei den 225/60R15 1,07% (etwas Mehr). Die offizielle TÜV-Vorschrift besagt, dass ab einer Größenänderung von kleiner als -4%, ausgehend von der kleinsten Seriengröße, und von größer als +1% von der größten Seriengröße, der Tacho überprüft werden muss. Das heißt, die Größe 205/65R15 ist somit kein Problem und bei der 225/60R15 sind wir 0,07% drüber. Bei der geringen Abweichung wird sich höchstwahrscheinlich kein Prüfer die Mühe machen das zu kontrollieren (bei der geringen Abweichung zum Toleranzwert), vor allem mit dem Hinweis, dass es eine weitere Seriengröße beim nächsten Facelift war. Wenn doch, wird er eine Überprüfungsfahrt machen und feststellen, dass der Tacho passt.
Dann wird vom TÜV, in der Regel, eine Spurverbreiterung nur an der Vorderachse nicht eingetragen, sondern nur Hinten und Vorne sowie Hinten mindestens so breit wie Vorne. Die Notwendigkeit einer Spurplatte wird nicht bestehen, da genug Platz zum Federbein vorhanden sein sollte. Es wurden schon deutlich größere Rad-Reifenkombinationen eingetragen. Bei Bedarf sollten Spurplatten Vorne und Hinten aber auch kein Problem darstellen weil eben Vorne und Hinten genug Platz ist.
Im einfachsten und sinnvollsten Fall die jetzige Rad-Reifenkombination aufziehen, dann zur Prüforginisation fahren, die Hinweise die ich hier und weiter oben erwähnte dem Prüfer mitteilen, dann sollte das alles kein Problem darstellen. Vorab die Bitte äußern, dass er doch die 205/65R15 miteinträgt, da diese eine zugelassene Reifengröße auf dem Rad für den CS2 ist und es eine Radfreigängigkeits- und Radabdeckungsmäßige Verbesserung zu den montierten 225/60R15 ist. Somit hat man beide Größen mit der Felge abgenommen und kann sich dann wahlweise das ein oder andere montieren. Des Weiteren werden Einzelgutachten über eine erfolgte Eintragung bei einem anderen einzelnen Fahrzeug nach §19.2 schon lange nicht mehr als Begutachtungsgrundlage für weitere Fahrzeuge akzeptiert, somit sind sie nahzu wertlos (Sagt eigentlich auch der Wortbestandteil "Einzel" schon aus). So ich hoffe das kam verständlich rüber.
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BMW CS1 1986 635CSI Manuell