Re: Wenn das Bockmist ist was sollte dann das Don? (BMW-E24-Forum)
Als Antwort auf: das ist ja wohl total bockmist thor von don grillo am 12. Januar 2003 23:21:19:
Zitat:
"wie du schon richtig sagtest, versteht man unter hellerei im allgemeinen den handel mit unrechtmäßig erworbenen waren (nicht den erwerb)! aber, dass ein käufer der sich durch unwissenheit auf den handel eingelassen hat und dafür belangt werden soll, ist wohl ein bisschen an der realität vorbei (er verliert natürlich die rechte an der cd, da die cd nicht lizenziert ist, da man aber zurückverfolgen kann von wem die cd kommt, hat der käufer den anspruch auf sein geld)!!!"
Wenn dem so währe können wir ja alle in Zukunft beruhigt auch gestohlene Autos kaufen ohne Angst vor Strafverfolgung zu haben.
Nein mein lieber Andreas so gehts nicht, war selber bis vor einigen Jahren im Bereich der Strafverfolgung tätig und ich kann dir Sagen das ob unwissentlich oder nicht in jeden Fall darf man sich auf den besuch entsprechender Behoehrden gefasst machen.
Und sollten diese bei Ihren Untersuchungen dann evtl. bei der Person auf unregelmäßigkeiten stoßen, die noch nicht einmal im zusammenhang stehen müssen so sollte sich der Betreffende schon mal nach nen guten Anwalt Umsehen.
Außerdem reicht bereits der Erwerb eines Gegenstandes ob Raubkopie oder Diebesgut um den Tatbestand der Helerei zu erfüllen und nicht wie von dir behaupt der handel.
Bring man so etwas zur Anzeige müssen die entsprechenden Rechtsorgane der Sache nachgehen unabhängig von Art und Größe. Allerdings wird bei einer CD wahrscheinlich ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Gruss Thor
PS: Gegenstand wird von den Straforganen eingezogen und Geld gibts auch nicht mehr!