Re: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? (BMW-E24-Forum)

Holger Lübben, (vor 8468 Tagen) @ Green56


Als Antwort auf: Tja, Raubkopie ersteigert, was kann ich jetzt machen? von Green56 am 10. Januar 2003 20:51:24:


Hi!

Blödsinn CD enthält alles!!!

Du wirst ja seine Adresse bekommen haben. Ich würde ihm
wenn er nicht per email antwortet ganz einfach ein Einschreiben
per Rückschein schicken und ihn ganz sicherlich darauf hinweisen
das er von Dir sehr wohl angezeigt wird wenn er die Ware nicht
zurücknimmt und Dir auch sonst sämtliche Kosten erstattet - oder
wie im Angebotstext versprochen Dir eine CD verschafft so wie Du
sie Dir bestellt hast. Frist: 10 Werkstage.

Ich denke nicht das die Polizei, die Gerichte oder auch BMW so
viel zu tun haben das sie dem nicht ein Ende setzen können.
(Wer eine Raubkopie verkauft, tut das sicherlich auch öfter
und womöglich auch an den 2.- oder 3.- höchsten Bieter)

Laut Satzung von ebay ist es verboten dort Raubkopien zu
vertreiben und BWM hat auch schon des öfteren CD-Angebote
dort zurücknehmen lassen.

Du musst aber beachten das der ebay-Text nicht doch irgendwie
verlauten lässt das dort kein Original angeboten wird.

Gruß Holger


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