das ist ja wohl total bockmist thor (BMW-E24-Forum)

don grillo, (vor 8472 Tagen) @ Thor


Als Antwort auf: Re: ACHTUNG, er hat wieder diesen Artikel eingestellt!!! siehe inside von Thor am 12. Januar 2003 20:54:32:


wie gesagt, ich mache bin ja auch nur der meinung, dass man sich einfach nur an ebay wendet!

der käufer macht sich überhaupt nicht strafbar! er hat den kauf getätigt, in dem glauben ein original zu erwerben (der niedrigere preis könnte ja auch durch ein paar kratzer oder er hat einfach keine verwendung mehr für das teil bedingt sein).

die sache ist ganz klar! der kaufvertrag ist nichtig, da der verkäufer keine selbsterstellten kopien verkaufen darf (ein anspruch auf kaufpreis minderung gibt es nicht, da es sich bei der ware um eine raubkopie handelt und welche solche illegal ist und solche geschäfte sind nun einmal nicht erlaubt).

der käufer hat also sehr wohl das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, da ein offensichtlier mangel (die rechmäßigkeit des geschäfts) vorliegt und als solches einen schadensersatz in form des kaufpreises gerechtfertigt ist.

wie du schon richtig sagtest, versteht man unter hellerei im allgemeinen den handel mit unrechtmäßig erworbenen waren (nicht den erwerb)! aber, dass ein käufer der sich durch unwissenheit auf den handel eingelassen hat und dafür belangt werden soll, ist wohl ein bisschen an der realität vorbei (er verliert natürlich die rechte an der cd, da die cd nicht lizenziert ist, da man aber zurückverfolgen kann von wem die cd kommt, hat der käufer den anspruch auf sein geld)!!!

mfg
andreas


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