Zündschluss laut TÜV-Prüfer defekt (BMW-E24-Forum)
Hi zusammen,
ich hatte kürzlich ein interessantes Erlebnis beim TÜV, als ich meine Tieferlegung und meine BBS habe eintragen lassen: Der Prüfer erklärte mir, dass mein Zündschloss defekt sei, da das Lenkradschloss einrastet wenn man den Zündschlüssel auf "0", also "Aus" dreht. Laut ihm darf das nicht sein, sondern das Schloss darf erst einrasten, wenn man den Schlüssel abzieht.
Kennt ihr diese Regelung? Und ist es bei einem intakten E24-Zündschloss auch wirklich so umgesetzt? Wenn ja, kann ich das reparieren bzw. wie kann ich es reparieren?
Viele Grüße, Daniel
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635CSI, Bj 85, Schweiz-Import