Reifen/Felgen Kombination für den M (BMW-E24-Forum)
Peter hat Recht. Alle Rad/Reifenkombinationen, die nicht freigegeben sind durch Hersteller oder ABE, müssen geprüft werden, sei es auch nur der korrekte Anbau. In allen Tüvgutachten sind Auflagen zu beachten, beispielsweise Freigängigkeit der Räder. Dies liegt im Ermessen des Prüfers! Er muß verantworten, ob er einträgt oder nicht.
Ich fahre auf der Vorderachse 8,5x16 ET 11 und auf der Hinterachse 9,5x16 ET 14 ohne Änderungen am Fahrzeug, allerdings ist es ein normaler CS/1. Mein Prüfer war recht großzügig.