Re: 07 kennzeichen (BMW-E24-Forum)

Frank, (vor 8457 Tagen) @ Sordo


Als Antwort auf: Re: 07 kennzeichen von Sordo am 21. Januar 2003 16:56:53:


Die Erteilung des Kennzeichens unterliegt dem Ermessen der Zulassungsstelle. In der Regel muß das Fahrzeug mindestens 20 Jahre alt und in einem erhaltenswerten Zustand sein. Es soll wohl schon vorgekommen sein, daß die ein TÜV-Gutachten verlangt haben, wie es ähnlich bei der H-Zulassung benötigt wird. Desweiteren wirst Du ein Fahrtenbuch führen müssen, das auch entsprechend kontrolliert wird, z.T. auch bei normalen Verkehrskontrollen durch die Trachtengruppe in grün. Meistens wird das Kennzeichen auch nur für einen bestimmten Zeitraum zugeteilt und muß dann wieder neu beantragt werden (mit den entsprechenden Gebühren). Schließlich verlangen die von Dir auch den Nachweis, daß Du ein Alltagsfahrzeug hast, wenn nicht bei der Zulassung, dann spätestens bei der Versicherung. Du kannst auch einiges dazu in den einschlägigen Oldtimer-Zeitschriften nachlesen, z.B. in der aktuellen Motor Klassik.

Überlege es Dir reiflich, das lohnt sich eigentlich nur, wenn Du mehrere Fahrzeuge damit bewegen willst, und dann auch nur eingeschränkt. Besser ist da wohl das Saisonkennzeichen.

Gruß Frank

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