Reifenfreigabe (Technik: Felgen / Reifen)
Hallo Howill99, danke für die Antwort. Habe mit dem TÜV-Mann meines Vertrauens gesprochen.
Aussage von ihm ist das Anbauteile die innerhalb eines Zeitrahmens von 10 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeugs, in den Verkehr gekommen sind und auf dem Fahrzeug eintragungsfähig sind, einem H-Kennzeichen nicht entgegen stehen. Sofern sie in das zeitgenössische Gesamtkonzept des Fahrzeugs passen.
Sprich keine Felgen mit Chrom, futuristischen Design, oder Größen die damals nicht üblich waren.
Mein 6er ist Bj82, der erste E34 M5 kam 1989 auf den Markt. Ich hab auch explezit wegen der Größe 235/45 ZR 17 auf 8 x 17Zoll angefragt.
Es sollte halt ein klassisches Design sein, Alpina, Schnitzer, BBS.
Gruß Herbert