ABE für Borbet A 17\" (Technik: Felgen / Reifen)

Sordo, Bonn, (vor 6373 Tagen)

Hallo zusammen,

hab auf meinem \"neuen\" 6er nun Borbet A in 17 Zoll mit 235 vorne und 255 hinten drauf, natürlich nicht eignetragen und keine ABE, hat einer diese, und könnte mir eine Kopie zu faxen oder mailen?

Danke.

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ABE für Borbet A 17\"

Frank, Sauerland, (vor 6373 Tagen) @ Sordo

Schonmal Borbet gefragt? :-D

Borbet Leichtmetallräder GmbH
Hauptstr. 5
D-59969 Hallenberg-Hesborn
Tel.: +49 (0) 29 84 / 30 10
Fax: +49 (0) 29 84 / 30 11 10
info@borbet.de

Und wegen der Reifen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) den Reifenhersteller anhauen.

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Gruß,
Frank
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ABE für Borbet A 17\"

Sordo, Bonn, (vor 6373 Tagen) @ Frank

Danke für die Daten Frank.

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ABE für Borbet A 17\"

Frank, Sauerland, (vor 6373 Tagen) @ Sordo

Nichts zu danken, hat ja auch nix genutzt ;-)

Für irgendein Fahrzeug müssen die ihrerzeit doch Papiere beigelegt haben, die sollen sie rausrücken. Und wenn dafür einer aufstehen muss!!! :-D

Meine BBS RZ 394 haben ja auch keine Papierchen für den 6er gehabt, aber für´n 5er. Wichtig sind ja nur die techn. Daten der Felgen, dann klappt das auch mit dem TÜV.

--
Gruß,
Frank
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ABE für Borbet A 17\"

Sordo, Bonn, (vor 6373 Tagen) @ Sordo

Info für die die es interessiert:

Für den Typ Felge gibt es von Borbet keine ABE, es ist jeweils eine Einzelabnahme vom TüV erforderlich.

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Festigkeitsgutachten

wokke ⌂, 41564 Kaarst, (vor 6373 Tagen) @ Sordo

Ein Gutachten über die Festigkeit der Felge ist das Mindeste, was ein TÜV Prüfer braucht. Dann hängt es von Wetter/Laune/sexueller Ausgeglichenheit oder was auch immer ab, ob eine Einzelabnahme funktioniert oder nicht. Manche Prüfer scheinen da sehr stur zu sein und dann hilft nur, die Prüfstelle zu wechseln.

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Gruß
Wolf

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Micha, Velen, (vor 6373 Tagen) @ Sordo

Schau mal ob du damit was anfangen kannst.

Borbet A

Hab ich mal im Netz gefunden.

Gruß
Micha

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ABE für Borbet A 17\"

Frank, Sauerland, (vor 6373 Tagen) @ Micha

Sauber, Micha!
Das ist ja fast, als hättest du ihm gerade die Eintragung gemacht :-)

Also Sordo - Nummern vergleichen und den Reifenhersteller anhauen, meist hast du innerhalb von 2 Stunden alles zusammen, was den TÜV-Mann glücklich macht.

Wenn du ganz sicher gehen willst, schickst du dem TÜV die beiden Papierchen vorab per email. Dann erfährst du, ob hinfahren überhaupt lohnt. Auf jeden Fall werden die prüfen, ob die Reifen irgendwo anliegen (Federbein), wie´s beim Einfedern bei Lenkeinschlag mit womöglich auf dem Reifen aufsetzenden Kotflügel aussieht u.ä. Wenn du (wie ich) Pech hast, tragen die dir dann die Reifen mit ein (Reifenbindung).... :-D

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Gruß,
Frank
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ABE für Borbet A 17\"

Micha, Velen, (vor 6373 Tagen) @ Frank

Wobei mein Tüver (ich darf ihn eigentlich nicht so nennen weil es nach Stricher klingt) mir mal gesagt hat, dass eine eingetrage Reifenbindung nicht mehr bindend ist. War ja früher bei Mopeds so üblich. Bei unseren Harleys kann ich trotz eingetragenem Reifenhersteller alles fahren was freigegeben ist.

Gruß
Micha

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Reifenbindung Adieu! (seit 8 Jahren)

Frank, Sauerland, (vor 6373 Tagen) @ Micha

Astrein - danke für den Anstoß :-D habe gerade wg. Reifenbindung gegooglet und fand dies beim ADAC:

\"Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.\"

Witzig, dass mir letztes Jahr \"scheinbar\" eine verpasst wurde, hehe :-P

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Gruß,
Frank
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