Dass die Felge vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben ist und ... (BMW-E24-Forum)
Als Antwort auf: BBS ALUFELGEN von Jürgen am 23. Juli 2007 18:46:19:
... somit vorher einer Prüfung unterzogen wurde (Festigkeit des Materials etc.). Wurde früher ja immer vom TÜV gemacht - heute dürfen das meines Wissens auch andere zugelassene Gesellschaften. Die Verwendbarkeit der Felge ist beim KBA dann normalerweise auch hinterlegt bzw. es gibt einen Räder-/Reifenkatalog beim TÜV (und evtl. den anderen prüfungsberechtigten Gesellschaften wie DEKRA, KÜS etc.), wo der Prüfer nachsehen kann, was in der ABE bzw. dem TÜV Gutachten zu dieser Felge drin steht (also z.B. auf welchen Autos in welcher Größe mit welchen Reifen zugelassen und welche Auflagen zu erfüllen sind - oft Bördeln der Radläufe wg. 'ausreichender Freigängigkeit beim Einfedern').
Ich hoffe, diese Antwort ist zum einen richtig und zum anderen für Dich hilfreich ...
Gruß
Ingo