Alpina B7 HSN/TSN für Tüveintragung S62 Komressor (BMW-E24-Forum)

matsie92, Sauerland, (vor 161 Tagen) @ Heiko 635

Zu unterscheiden ist hier eine Betriebserlaubnis nach EU-Recht mit der sogenannten COC-Bescheinigung und einer rein nationalen Betriebserlaubnis. Diese alten Fahrzeuge und/oder vorallem mit den Umbauten werden in der Regel in dem jeweiligen EU-Staat nach nationalen Recht zugelassen. Also wird bei der Zulassung in Deutschland eine Vollabnahme nach §21 notwendig. Das Ganze ist, rein rechtlich eine sehr hohe Hürde, allein wegen der deutlich höheren Leistung im Vergleich zu Serienleistung.

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BMW CS1 1986 635CSI Manuell


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