Ich meine es nicht nur ich weiß es. Die Radtypen von den einzelnen BMW-Modellen sind dem TÜV einsehbar aber nicht die dazugehörige Traglast des Rades. Die ausreichende Traglast wird mittels vorgelegtem Gutachten bestimmt oder über den Fahrzeugvergleich(Achslastvergleich). Wenn du ein Rad von nem deutlich größerem/schwererem Auto wie z.B der 7er auf ein deutlich kleineres/leichteres Auto wie z.B. den 3er eintragen lassen willst, liegt es nahezu auf der Hand, dass es passen wird. Da brauch man dann natürlich nicht groß was nachweisen. Wenn dann bei knapperen Sachen ein Nachweis in Form eines Traglastgutachtens gefordert wird, hat das wenig mit "keine Lust" des Prüfers zu tun, da dieser Nachweis in der Dokumentation des erstellten Gutachten erbracht und hinterlegt werden muss! Ja die Achslasten sind dem TÜV bekannt aber um zu meinem früheren Eintrag zurückzukommen:
1. Brauchst du einen Prüfer der sich die Mühe machen will und nicht musss!, das passende Auto aus einer Datenbank von mehreren 10000 Fahrzeugtypen herauszusuchen - das ist der Punkt warum viele Prüfer das Traglastgutachten fordern
2. Dauert die Eintragung länger und verursacht höhere Kosten.
Somit sollte es wohl jedem einleuchten, dass es auch dem Eigeninteresse dient dem Prüfer zuzuarbeiten. Man sollte zumindest versuchen die Schlüsselnummer des Fahrzeugs dabei zuhaben, bei dem diese Räder freigegeben sind, wenn schon nicht ein Traglastgutachten vorliegt. Aber solls jeder so machen wie er meint.