Carbon Kotflügelsatz (TÜV fähig) BEDARFSUMFRAGE (Technik: Karosserie)

matsie92, Sauerland, (vor 1680 Tagen) @ Claus-Peter Wehner

Probleme mit dem H-Kennzeichen bestehen nicht, wenn nicht tragende Karosserieteile aus anderen Material bestehen als ursprünglich produziert. Voraussetzung ist natürlich, dass der Lack mit dem Rest der Karosserie einstimmig ist und nicht z.B. blankes Carbon zu sehen ist. Wichtig ist auch, dass ein Materialgutachten über die Festigkeit sowie Splitterneigung vorliegt um das ganze auch offiziel eintragen zu können. Das wäre natürlich nur über eine Einzelabnahme möglich was dann auch etwas kosten würde.

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