Mal was Rechtliches zum Thema Internetauktionen (BMW-E24-Forum)
Wer bei einer Internetauktion mitbietet, geht Verpflichtungen ein... (dürfte jedem klar sein). Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden!!! Oft treten Händler als Privatperson auf und kennzeichnen ihr Angebot mit dem Hinweis "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Ein verdächtiger Hinweis, denn - und jetzt kommt´s: private Verkäufer brauchen diesen Hinweis gar nicht aufzunehmen! Sie müssen nämlich die Sachmängelhaftung nach dem Gesetz von 2002 ohnehin nicht übernehmen!!! Aber dieser Ausschluß ist unwirksam, so ein Rechtsexperte, ein Händler kann sich damit nicht freizeichnen. Auch bei einer Internetauktion nicht!!! Bedeutet: der Kaufvertrag wird zwar wirksam, doch der Händler muß Gewährleistung geben. WEin klarer Fall von Verdummung also?! Wer solche "Bedingungen" gelesen hat & seine Rechte nicht kennt, wird bei Mängeln am Auto den Dealer erst gar nicht mit Forderungen belästigen. Ganz schlaue Händler verunsichern den Kunden mit dem Argument, daß die Gewährleistung des Händlers bei einer Auktion nach §474 BGB nicht gelte. Das stimmt aber nur für eine öffentliche Versteigerung, bei der der Bieter persönlich teilnehmen kann!!! Noch ein Trick: Aufgrund des Fernabsatzgesetzes wird das Fz. ohne jegliche Gewährleistung verkauft... ist auch Quatsch!!! Das Gesetz schließt die Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf nicht aus! Dies dient also auch nur der Verwirrung.
Fehlt noch "Bastlerauto": Dieser Hinweis kann ziehen, wenn der Aufrufpreis auch tatsächlich zum Auto paßt. Maßstab hierfür sind die vergleichbaren Marktpreise eines mängelfreien Autos. Wird der für ein Bastlerauto gefordert, wars das aber schon wieder mit dem Ausschluß von Gewährleistung.
Wer ist aber Händler: immer auf "andere Artikel des Anbieters" schauen, wenn dort gleich mehrere Autos angeboten werden, am besten noch fein fotografiert auf dem Autohandelsplatz, ist die Sache klar. Im Zweifelsfalle den Anbieter anrufen. Direkt drauf angesprochen, könnte er sich verplappern und das Thema Gewährleistungsausschluß ist vom Tisch!!!
(Quelle dieses Textes ist die AutoBild).
Könnte in Zukunft dazu führen, daß es wieder moderater beim Bieten auf private Autos zugeht, wenn nur jeder davon wüsste!!!!!!!!!!!!!!!!!!